Gutachten

Als Gutachten bezeichnet man eine objektive, gewissenhafte Darstellung und sachlich begründete Beurteilung zu einem vorgegebenen Sachverhalt. Die Anforderungen an ein Gutachten sollten für den Laien nachvollziehbar und verständlich und für den Fachmann nachprüfbar sein.

Unterschiedliche Arten von Gutachten:

Gerichtsgutachten:

Im Rahmen eines Zivilprozesses oder eines selbständigen Beweisverfahrens erfolgt die Beauftragung zur Erstattung eines Gutachtens durch das Gericht. Die Ausarbeitungen des Sachverständigen sind für das Gericht die fachliche Grundlage der Urteilsfindung. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.

Privatgutachten:

Bei nicht fachgerechter Ausführung, Unsicherheit über die Qualität der Ausführung, Differenzen bei der Abrechnung hat der Auftraggeber die Möglichkeit den Sachverständigen privat zur Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen. Auch bei nicht fertiggestellten Leistungen, bzw. abgebrochener Leistungserbringung empfiehlt es sich, den Ist-Zustand durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.

Schiedsgutachten:

Wie bei einem Gerichtsgutachten, kann der Sachverständige durch ein Schiedsgericht, dessen Urteilsfindung sich zwei Parteien unterworfen haben, beauftragt werden.