Allgemeine Informationen zur Arbeit als Sachverständiger
Im Sachverständigenwesen unterscheidet man zwischen den unterschiedlichsten Arten von Sachverständigen. Dasselbe gilt für Gutachten oder mögliche Auftraggeber, deren Anfragen uns erreichen. Auf dieser Seite beschreiben wir Ihnen ausführlich die Unterschiede, Möglichkeiten und Hintergründe sowie anfallende Kosten bei einer Erstberatung.

Sachverständigenwesen
Bei unterschiedlichen Sachverständigen ist folgendes zu unterscheiden und zu beachten:
Die Bezeichnung "Sachverständiger" oder Gutachter ist grundsätzlich nicht geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, als Sachverständiger betätigen kann oder diesen "Titel" selbst verleihen darf. Es handelt sich hierbei also um selbsternannte, freie Sachverständige!
Der Gesetzgeber wie auch private Organisationen haben jedoch Verfahren und Formeln von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz für verschiedene Bereiche definiert.
Man unterscheidet mehrere Gruppen von Sachverständigen:
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„Freier“ Sachverständiger
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allgemein vereidigter Sachverständiger
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amtlich anerkannter (staatl. geprüfter) Sachverständiger
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zertifizierte Sachverständiger
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öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ...
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ist gemäß Handwerksordnung durch die ihn bestellende Handwerkskammer vereidigt
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ist durch seine Vereidigung zur unabhängigen, weisungsfreien, persönlichen, gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet
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hat die Bestellungsvoraussetzungen nach der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer, die unter anderem die Überprüfung der besonderen Sachkunde auf seinem Gebiet durch ein Fachgremium vorsieht, zu erfüllen
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hat die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung
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unterliegt der Aufsicht seiner Bestellkörperschaft
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ist zur Gutachtenerstattung verpflichtet und gemäß Zivilprozessordnung in der Regel bei Gerichtsgutachten zu beauftragen
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ist in einer besonderen Bestimmung gesetzlich für die Erstellung von Gutachten sowie der Beratung, in genau festgelegten Bereichen, bestellt
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muss einen Eid dahingehend ablegen, dass er seine Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstattet
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wird nur dann öffentlich bestellt und vereidigt, wenn er zuvor seine Sachkunde, in der Regel in einer sehr anspruchsvollen Prüfung (überdurchschnittliche Kenntnisse auf seinem Fachgebiet), nachgewiesen hat
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ist in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen hier nur dann beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern
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unterliegt während der Zeit der Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechenden Kontrollen durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Handwerkskammer)
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verliert seine öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn er gegen den Pflichtenkatalog verstößt
Gutachten
Gutachten unterscheiden sich in ihrer Art folgendermaßen:
Als Gutachten bezeichnet man eine objektive, gewissenhafte Darstellung und sachlich begründete Beurteilung zu einem vorgegebenen Sachverhalt. Die Anforderungen an ein Gutachten sollten für den Laien nachvollziehbar und verständlich und für den Fachmann nachprüfbar sein.
Gerichtsgutachten
Im Rahmen eines Zivilprozesses oder eines selbständigen Beweisverfahrens erfolgt die Beauftragung zur Erstattung eines Gutachtens durch das Gericht. Die Ausarbeitungen des Sachverständigen sind für das Gericht die fachliche Grundlage der Urteilsfindung. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.
Privatgutachten
Bei nicht fachgerechter Ausführung, Unsicherheit über die Qualität der Ausführung, Differenzen bei der Abrechnung hat der Auftraggeber die Möglichkeit den Sachverständigen privat zur Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen. Auch bei nicht fertiggestellten Leistungen, bzw. abgebrochener Leistungserbringung empfiehlt es sich, den Ist-Zustand durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.
Schiedsgutachten
Wie bei einem Gerichtsgutachten, kann der Sachverständige durch ein Schiedsgericht, dessen Urteilsfindung sich zwei Parteien unterworfen haben, beauftragt werden.
Auftraggeber des Sachverständigen
Die Arbeit des Sachverständigen wird von unterschiedlichen Institutionen angefordert:
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Bauherren
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Hauseigentümer/Eigentümergemeinschaften
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Mieter
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Gerichte
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Behörden
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Hausverwaltungen
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Wohnungsgesellschaften
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Handwerksbetriebe
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Versicherungen
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Banken
Kosten einer Beratung
Die Kosten einer Erstberatung setzen sich wie folgt zusammen:
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliege ich regelmäßiger fachlicher Fort- und Weiterbildungen. Dies garantiert Ihnen höchste Qualität und Nachvollziehbarkeit.
Ablauf einer Begutachtung
In der Regel erfolgt die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand. Die Kostenschätzung sowie Optionen zur Kostenkontrolle bespreche ich gerne in einem unverbindlichen Vorgespräch. Anschließend erhalten Sie einen Vertrag, in dem alle Preise detailliert aufgeführt sind. Nach erfolgter Unterschrift und Rücksendung des Vertrags beginne ich mit meiner Arbeit. Im weiteren Verlauf folgt eine detaillierte Ortsbesichtigung, bei der ich die Sache untersuche, dokumentiere und/oder in einem schriftlichen Besichtigungsbericht oder ausführlichen Gutachten darstelle.
Erstberatung
Die Praxis hat gezeigt, dass die während einer ersten Beratung vor Ort gewonnenen Informationen oft bereits ausreichen, um offene Fragen zu beantworten oder eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Um eine transparente Kostenübersicht zu ermöglichen, bieten wir diese erste Beratung vor Ort zu den unten aufgeführten Pauschalen an. Diese Pauschalen beinhalten die An- und Abfahrtskosten von unserem Büro zu ihrem Objekt sowie eine circa einstündige Zeit vor Ort. Kostenpauschalen für Erstberatung bei:
- 0,5 Stunde Fahrtzeit: 481,00 €
- 1,0 Stunde Fahrtzeit: 650,00 €
- 1,5 Stunde Fahrtzeit: 800,00 €
Für Standorte außerhalb dieser Regionen informiere ich Sie gern unverbindlich über angepasste Konditionen. Sollte der Termin länger als eine Stunde dauern oder wenn zusätzlich ein detaillierter Beratungsbericht gewünscht ist, erfolgt die Abrechnung des zusätzlichen Aufwands auf Basis eines vorher vereinbarten Honorarsatzes.
Kosten für Besichtigungsberichte oder ausführliche Gutachten
Als unabhängiger und neutraler Sachverständiger erstelle ich fundierte Gutachten zu Dächern, Abdichtungen, Photovoltaik und augenscheinlichen Baumängeln. Die unabhängige, nachvollziehbare Beurteilung erfolgt auf Basis meiner umfangreichen Fachkenntnis – inklusive wirtschaftlicher Beratung zu Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
Die Kosten für ein Gutachten sind abhängig von:
- Art und Umfang des Schadens
- Aufwand für Begutachtung und Dokumentation
- erforderlichen Nebenleistungen wie Hubsteiger oder Bauteilöffnungen
Jeder Fall ist individuell – deshalb erhalten Sie vorab ein transparentes Angebot.
Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Anruf, wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!